Platzordnung

    Auf allen unseren Plätzen gelten die Campingplatzverordnungen des jeweiligen Bundeslandes sowie die nachfolgenden Regeln unserer Platzordnung:

    1. Anreise & Abreise

    • Check-in: 14.00 – 20.00 Uhr (April und Oktober 14.00 Uhr – 19.00 Uhr)
    • Check-out: 8.00 – 12.00 Uhr

    2. Anreise nach Rezeptionsschluss

    • Solltet ihr später anreisen wollen, bitten wir euch um eine kurze Info vorab, damit wir euch über den Zutritt zum Campingplatz informieren können.

    3. Nachtruhe

    • Bitte beachtet die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr.

    4. Befahren des Platzes

    • Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Bitte nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.

    5. Personenanzahl & Besucher

    • Jeder Stellplatz kann nur mit der maximal beschriebenen Personenanzahl (inklusive Kinder) gebucht werden.
    • Zusätzliche Übernachtungsgäste oder Besucher sind im Vorhinein beim Gästeservice anzumelden.

    6. Hunde

    • Pro Stellplatz können 2 Hunde gebucht werden.
    • Hunde sind am gesamten Campingplatz (inklusive am gebuchten Stellplatz) ständig an der Leine zu halten. Wir bitten um verantwortungsvollen Umgang.

    7. Toilettennutzung

    • In die Toiletten gehört ausschließlich Toilettenpapier. Andere Hygieneartikel bitte in die dafür vorgesehenen Abfallbehältnisse entsorgen.

    8. Müll & Abwasser

    • Bitte den Müll in die entsprechenden Tonnen im Abfallbereich trennen.
    • Für Fäkalien und Grauwasser stehen eine Chemietoilette bzw. eine Entsorgungsstation bereit.

    9. Fahnen & Drohnen

    • Das Hissen von Fahnen auf den Stellplätzen ist nicht zulässig.
    • Für alle Campingplatz-Gäste gilt ein Drohnen-Flug-Verbot.

    10. Brandschutzabstände

    • Zwischen den einzelnen Fahrzeugen und Zelten muss ein Abstand von jeweils 1,5 m zur Stellplatzgrenze eingehalten werden, damit der gesetzliche Gesamtmindestabstand von 3 m zwischen den Fahrzeugen gewährleistet ist.
    • Zu Straßen und Wegen muss ein Abstand von 0,5 m eingehalten werden.

    11. Grillen & offenes Feuer

    Der Waldbrandgefahrenindex vom Deutschen Wetterdienst ist unbedingt einzuhalten.

    • Feuerschalen oder Feuertonnen dürfen am Stellplatz selbst nicht benutzt werden – gerne könnt ihr dafür aber bis Waldbrandstufe 3 unsere Gemeinschafts-Feuerstelle benutzen.
    • Folgende Grills sind am Stellplatz erlaubt:
      • Holz/Kohle Grills bis Waldbrandstufe 3
      • Gas- und Elektrogrills bis Waldbrandstufe 5
      • Ausnahme Rügen: Hier sind Holzekohlegrills auf dem ganzen Campingplatzgelände nicht gestattet

    Zu unserer aller Sicherheit bitten wir euch stets ausreichend Löschmittel bereit zu halten.

    12. Nutzung der Spielplätze und Gemeinschaftsplätze

    • Die Benutzung der Spielplätze und Gemeinschaftsplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Flächen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen. Eltern haften für ihre Kinder.

    13. Baden & Wassersport

    • Angrenzenden Gewässer sind Privat- oder Gemeindeeigentum und gehören nicht zum Campingplatz. Wildwood Camping übernimmt keine Haftung.
    • Bootsanleger sind auf eigene Gefahr für Campinggäste nutzbar.
    • Das Baden in den Biotopen auf den Campingplätzen ist nicht erlaubt und wir bitten die Ökosysteme zu respektieren und sauber zu halten. Der Aufenthalt in der Nähe der Teiche erfolgt auf eigene Gefahr.

    14. Waffen, Betäubungsmittel & Rauchen

    • Die Benutzung sowie das Mitführen oder das Lagern von Waffen sowie pyrotechnischen Materialien ist auf dem gesamten Campingplatzgelände verboten.
    • Das Mitführen sowie der Konsum von illegalen Drogen, Betäubungs- bzw. Rauschmittel ist auf dem gesamtem Campingplatzgelände untersagt.
    • Bitte beachte, dass das Rauchen in den Einrichtungen des Campingplatzes, auf den Gemeinschaftsflächen und den Spielplätzen nicht gestattet ist.

    15. Strom

    • Die verwendeten Stromkabel von der Stromsäule zur Freizeiteinrichtung dürfen eine maximale Länge von 20 m nicht überschreiten.
    • Es sollen ausschließlich handelsübliche CEE-Stecker (Outdoor) verwendet werden.
    • Elektro-Fahrzeuge dürfen nicht an den Stromsäulen des Stellplatzes geladen werden.

    Änderungen oder Ergänzungen sind jederzeit möglich.

    Hamburg, den 15.12.2024
    Wildwood Camping Management GmbH - Die Geschäftsführung